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Websitebetreiber sind in der Verantwortung beim Sammeln von Daten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, das die Anbieter und Betreiber von Websites, die sogenannte Like-Button von Facebook einbinden, über die Informationen des Nutzers der Website gesammelt und an Facebook übermittelt werden, den Nutzer vor Besuch der Website darüber expliziet informieren müssen.

Geklagt hatten deutsche Verbraucherverbände stellvertretten gegen das Modehaus Peek & Cloppenburg, die auf Ihrer Onlineshop das Facebook Plugin eingebunden haben. Das Modehaus hatte argumentiert das sie nicht die Daten der Besucher sammeln, sondern Dritte , also in diesem Fall Facebook, mit dem installierten Plugin.

Die Richter des EuGH nehmen jetzt die Betreiber in die Verantwortung, die aktiv die Plugins von sozialen Netzwerken in ihre Seiten einbinden. Dadurch wird es in Zukunft notwendig sein, das der Betreiber der Website die Besucher über das Plugin informiert und ihn vor die Wahl stellt, die Website mit Plugin zu besuchen und dadurch seine perönlichen Daten Preis gibt, oder ob er die Seite verlässt.

Ob und in wie Weit das der Datensammelwut von Facebook & Co. einschränkt ist abzuwartet. Es wird aber angenommen das der Besucher den zuzätzlichen Klick auf “OK” macht und wie gewohnt mit allen konsequenzen weiter im Internet surft.

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